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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Beratungsleistung 
Die Beratungsleistung wird von, Kerstin Obermoser, als Ernährungscoach (IHK) telefonisch, persönlich oder durch E-Mail erbracht. Die Informationen stellen keine medizinischen Ratschläge dar und ersetzen keine ärztliche Behandlung und Therapie.
Sie werden im Rahmen der §§ 20 Prävention und Selbsthilfe des Sozialgesetzbuches erbracht.

§ 2 Schweigepflicht
Iss bewusst – Ernährungscoaching mit Kerstin Obermoser ist der absoluten Schweigepflicht unterworfen. Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht auch über die Beendigung des Ernährungscoachings hinaus. Der Ernährungscoach kann sich von seiner Schweigepflicht befreien lassen, wenn der Klient damit einverstanden ist und einer schriftlichen Einverständniserklärung zustimmt. Die Schweigepflichtentbindung gegenüber dem behandelnden Arzt/Therapeuten oder dritten Personen ist nur rechtskräftig mit Unterschrift des Klienten.

§3 Datenschutz
Der Ernährungscoach verpflichtet sich die Klientendaten absolut vertraulich zu behandeln. Die mitgeteilten Daten des Klienten werden ausschließlich für die bedarfsgerechte Gestaltung des persönlichen Ernährungsplans und den dadurch resultierenden Angeboten genutzt, eine Weitergabe der persönlichen Daten des Kunden an Dritte erfolgt nicht. Die Weitergabe und Auswertung von anonymisierten Daten zum Zwecke der Markforschung ist Iss bewusst – Ernährungscoaching mit Kerstin Obermoser nur erlaubt, soweit keine individualisierten Rückschlüsse auf den Klienten möglich sind.

§4 Durchführung des Ernährungscoachings
Gegenstand des Auftrages ist das Erbringen einer Leistung, z.B. Ernährungscoaching und nicht das Erreichen eines bestimmten körperlichen Erfolges. Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Analysen und Beratungen erfolgt sind. Der Klient verpflichtet sich im eigenen Interesse alle Angaben (Angaben zur Person, Ernährungsprotokolle und Gesundheitszustand) wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.

§5 Vertragsabschluss/ Anmeldung zu Kursen/Workshops und Vorträgen
Ein Vertrag kommt durch die Auftragserteilung des Klienten sowie die entsprechende Auftragsannahme des Ernährungscoaches zustande. Die Auftragserteilung durch den Klienten und die Auftragsannahme durch den Coach können durch das Absenden einer E-Mail, durch einen schriftlichen Auftrag oder mündlich durch einen telefonischen Auftrag / persönlich erfolgen. Auf Wunsch erstellt der Coach für den Klienten einen Kostenvoranschlag.

Der Vertragsabschluss bei Vorträgen, Kursen oder Workshops kommt durch die schriftliche Anmeldung und die dadurch entstehenden Kosten zustande. Die Anmeldung erfolgt persönlich in schriftlicher Form oder per Online- Anmeldungsformular auf der Internetseite. Jede Anmeldung ist für den Teilnehmer verbindlich. Nach Zahlungseingang erhält der Teilnehmer eine Anmeldungsbestätigung zugesandt.
Bei nicht Zustandekommen, durch zu wenig Teilnehmer oder Verhinderung des Ernährungscoaches, werden die bereits gezahlten Kosten vollständig zurückerstattet. Sollte eine Stunde ausfallen, wird sie nach Absprache mit den Teilnehmern am Ende angehängt oder ein anderer Termin gefunden.

§6 Zahlungsbedingungen
Die persönliche Beratung ist beim ersten Termin in bar zu zahlen. Folgeberatungen und Folgeleistungen können bar bezahlt werden oder auf Rechnung ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen auf folgendes Konto: DKB IBAN DE07 1203 0000 1067 2127 28, BIC BYLADEM1001 überwiesen werden.


Bei vereinbarten Telefonberatungen (Fernberatung) wird die Rechnung generell vorab gestellt. Der Betrag muss innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug bzw. spätestens vor dem vereinbarten Termin auf o.g. Konto eingegangen sein. Ist dies nicht der Fall kommt der Termin nicht zustande. Mit dem Ausgang der Rechnung an den Kunden und der damit vereinbarten Dienstleistung, verpflichtet sich der Klient den Rechnungsbetrag auf o.g. Konto zu überweisen. Ausnahme ist das Notfalltelefonat, hier wird der Betrag im Anschluss ohne Abzug auf das o.g. Konto überwiesen.


Sollte ein Klient die vereinbarte und von ihm im Vorfeld überwiesene Leistung nur teilweise oder gar nicht in Anspruch nehmen wollen und bricht das Ernährungscoaching ab, wird der bereits überwiesene Betrag nicht zurückerstattet.
Kommt ein Klient in Zahlungsverzug, gelten für jedes Mahnschreiben € 5,00 an Mahnspesen als vereinbart.
Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und diese folglich auch nicht ausgewiesen.
Gerichtsstand ist Berlin.

§7 Terminabsagen
Der Klient reserviert als Auftraggeber einen verbindlichen Gesprächstermin mit einer vereinbarten Gesprächszeit. Sollte der Klient diesen Termin nicht einhalten können oder verschieben wollen, muss er den Ernährungscoach bitte spätestens 2 Werktage vorher informieren. Dies kann telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Bei Absagen ab 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin wird dieser zu 100% in Rechnung gestellt. Ausgenommen sind Absagen von Terminen aufgrund akuter Erkrankung, die auf Verlangen durch ärztliches Attest nachzuweisen ist. Sollte ein Termin ohne Ankündigung nicht in Anspruch genommen werden, wird aufgrund der Umstände und der nicht mehr möglichen Vermittlung des gebuchten Termins ebenfalls eine Stornogebühr von 100% der gebuchten Beratungsleistung fällig. 

Kurse / Kursgebühr / Kursabsage
Die TeilnehmerInnen übernehmen für die Dauer des Kurses die volle Verantwortung und Haftung für sich selbst. Nach der Kursanmeldung erhält der Klient eine Rechnung als Anmeldebestätigung. Der Kursbeitrag ist 7 Tage vor Kursbeginn auf das angegebene Konto zu überweisen. Bei Absagen weniger als 7 Tage vor dem Kurs wird eine Stornogebühr von 50% berechnet. Bei Absagen 3 Tage vor dem Kurs und bei Nichterscheinen wird die gesamte Kursgebühr in Rechnung gestellt.


Iss bewusst – Ernährungscoaching mit Kerstin Obermoser ist ebenfalls berechtigt, einen Termin bis zum Werktag vor dem Termin oder bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung des Coach / Kursleiters auch kurzfristiger abzusagen, ohne dass hieraus Schadensersatzansprüche entstehen. In diesem Fall wird der Coach den Klienten schnellstmöglich verständigen und einen Ersatztermin anbieten. Falls der Klient unter der hinterlassenen Rufnummer nicht zu erreichen war und auch in jedem anderen Fall besteht kein Anspruch auf Übernahme der Anfahrts- oder sonstiger Kosten.

§8 Schutz des Eigentums
Der Klient verpflichtet sich, dass die im Rahmen des Ernährungscoachings erstellten personenbezogenen Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke verwendet werden. Er erhält das ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht. Der Klient verpflichtet sich, diese nur für eigene Zwecke zu verwenden.

§ 9 Gewährleistung
Die Thematik eines Beratungsauftrages ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung, nicht das Erzielen eines körperlichen Erfolges. Das Coaching kann je nach Klient abweichen. Der Ernährungscoach stellt aktuelle Daten auf Grundlagen ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse zur Verfügung. Trotz größter Sorgfalt kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernommen werden. Der Erfolg des Ernährungscoachings hängt im Wesentlichen von der Mitarbeit des zu beratenden Klienten (Person) ab und kann nicht garantiert werden. Ebenso wird keine Garantie für gesundheitliche physische oder psychische (Folge-)schäden übernommen, sofern diese nach einem Coaching durch Iss bewusst/Kerstin Obermoser auftreten. 

§10 Haftung
Das Ernährungscoaching erfolgt auf branchenüblichen Kenntnissen und unter Beachtung allgemein anerkannten ernährungswissenschaftlichen Grundsätzen. Trotzdem kann der Ernährungscoach nicht die Risiken für negative (direkter oder indirekter) Folgeschäden des Klienten übernehmen die nicht von Anfang an deutlich waren und durch die Bereitstellung der Informationen des Klienten erkennbar sind. Für jegliche Konsequenzen sind Ansprüche an den Ernährungscoach, die nicht auf vorsätzlicher oder grober Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, ausgeschlossen.


Bei Kursen, Vorträgen oder Workshops haftet der Teilnehmer bei Schaden an anderen Teilnehmern oder an der Einrichtungen oder Gegenständen in den Räumen persönlich.

§11 Schlussbestimmung
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

 

§12 Salvatorische Klausel
Sollte eine dieser Regelungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dieser wirtschaftlich und gesetzlich am nächsten kommt.

§13 Einverständniserklärung
Hiermit bestätige ich, dass ich die oben genannten Sachverhalte zur Kenntnis genommen habe und damit einverstanden bin. 


 

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